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Pflege plus+
VOM KRANKENHAUS NACH HAUSE
Mehr Hilfe. Weniger Sorgen!
Sie sind nicht alleine!
In Deutschland leben rund 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegestufe 1, davon werden 1,7 Millionen zu Hause versorgt (70 %). Von diesen erhalten wiederum 980.000 ausschließlich Pflegegeld, d. h. sie werden allein durch Angehörige gepflegt, die bereit sind, diese anspruchsvolle Aufgabe zu übernehmen.
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, wissen Sie: Einen Angehörigen zu pflegen kann sehr erfüllend sein, kostet aber auch viel Zeit und Kraft. Es ist nahezu unumgänglich, dass Sie als Pflegende im Alltag an Ihre Grenzen stoßen und sich mitunter überfordert fühlen.
Eine professionelle, vertrauensvolle und lösungsorientierte Beratung kann Ihre Situation und auch die Ihres pflege-bedürftigen Angehörigen stabilisieren. Die bestmögliche Lösung für anstehende Schwierigkeiten finden wir dabei gemeinsam – denn letztlich sind Sie die Expertin oder der Experte für Ihren Alltag: Sie können am besten beurteilen, was hilft. Ich unterstütze Sie mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz dabei herauszufinden, was Ihre Gesundheit stärkt, Ihnen Kraft gibt und Sie im Alltag entlastet.
Die Pflegekasse finanziert den Einsatz von Pflegeberaterinnen und -beratern, um einer kostenintensiven vollstationären Versorgung entgegenzuwirken. Nutzen Sie diese für Sie kostenlose Beratung. Sie leisten viel und haben einen berechtigten Anspruch darauf, professionell unterstützt zu werden.
(Zahlen aus MuG Studie III, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005.)
Von Anfang an!
Schon beim ersten Kennenlernen bzw. noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus besprechen wir vom Pflege plus+ Team mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle notwendigen Schritte, die eingeleitet werden müssen. Wir beraten Sie zum Thema Pflegestufen und erstellen mit Ihnen einen Pflege- und Kostenplan, der Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Dafür nehmen wir uns viel Zeit!
Um Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen, entsprechend ihrer individuellen Situation im häuslichen Bereich, Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen, sieht der Gesetzgeber – bei Vorliegen einer Pflegestufe und Inanspruchnahme von Pflegegeld – Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI durch Pflegefach-kräfte vor.

Ihre Hilfe für die Zeit nach Ihrem Krankenhausaufenthalt